Garantie


Garantie Urkunde
Garantiebedingungen Estrella
 
Für die von der
 
Kallisto GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 4, 72202 Nagold
 
beim Kauf einer Wasserbettanlage gewährte zusätzliche Garantie gelten folgende
 
B E D I N G U N G E N:
 
Der Garantievertrag kommt zwischen der Kallisto GmbH und dem ersten Endverbraucher als Käufer des Wasserbetts zustande.
 
1. Die Rechte aus dem Garantievertrag können nur diejenigen Personen als erste Endverbraucher aus dem Garantievertrag geltend machen, die auf einer von Kallisto erstellten und mit der Bettanlage durch den Händler ausgelieferten Garantieurkunde vollständig benannt sind. Die Daten entsprechen denjenigen, die bei Auftragserteilung gegenüber dem Händler von diesem aufgenommen worden sind.
 
2. Die Garantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und wird von dieser nicht berührt.
 
3. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Garantievertrages ist die Rücksendung der von dem auf der Garantieurkunde enthaltenen Endverbraucher (Endverbrauchern) unterzeichneten Auslieferungsbe- stätigung mit Pflegehinweisen. Mit der Rücksendung des wirksam unterschriebenen Auslieferungs- nachweises nimmt der erste Endverbraucher das Angebot zum Abschluss des Garantievertrages an. Dies ist nur wirksam, wenn die Rücksendung innerhalb von drei Wochen nach Auslieferung des Bettes an Kallisto erfolgt.
 
4. Die Garantieleistungen beziehen sich ausschließlich auf die Dichtheit der Schweißnähte des Wasserkerns, die Schaumwanne und die Dichtheit der Schweißnähte der Sicherheitsfolie, sowie die volle Funktions- tüchtigkeit der Heizung Typ ST2000.
 
5. Der Garantieanspruch besteht für die Dauer von bis zu 10 Jahren ab Beginn des Garantievertrages für die Dichtigkeit der Schweißnähte des Wasserkerns und der Sicherheitsfolie.
 
6. Der Garantieanspruch besteht für die Dauer von 5 Jahren ab Beginn des Garantievertrages für die Schaumwanne gegen Ausbeulen und die volle Funktionstüchtigkeit der Heizung Typ ST2000.
 
7. Der Garantievertrag beginnt mit der Auslieferung der Ware für den/die auf der Garantieurkunde benannten Endverbraucher im Herstellwerk bei Kallisto an den Händler. Dieses Datum ist auf der Garantieurkunde vermerkt. Während der Laufzeit des Garantievertrages liefert Kallisto in den ersten drei Jahren der Garantiezeit ein neues Ersatzteil als Ersatz der beschädigten, der Garantie unter- fallenden Komponente des Bettes, wie es dem jeweiligen Produktionsstand zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantieanspruchs entspricht. Diese Lieferung erfolgt kostenfrei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Kunde die Mehr- kosten. Innerhalb dieses Zeitraums von Beginn des vierten Jahres bis zum Ende der Garantiezeit behält sich Kallisto statt der Lieferung eines neuen Ersatzteils vor das defekte Teil fachgerecht zu reparieren. In diesem Zeitraum trägt der Kunde die Versandkosten von Kallisto zum Kunden. Vor- aussetzung der Garantieleistung ist in beiden Fällen die vollständige Rücksendung des jeweils defekten Teils auf Kosten des Kunden an Kallisto. Das zurückzusendende Teil muss dabei in ge- reinigtem Zustand an Kallisto als Hersteller frachtfrei eingeschickt werden, nach Möglichkeit unter Markierung der Schadensstelle. Sind zusätzliche Reinigungskosten für Kallisto erforderlich, werden diese gegen Nachweis dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Voraussetzung für die Garantie ist nur dann erfüllt, wenn die Original-Etiketten vorhanden sind. Der Garantieanspruch besteht auch bei Ersatzlieferung oder Reparaturen für die der Garantie unterfallenden Bettkomponenten, jedoch nur für die Restlaufzeit der in der Garantieurkunde benannten Garantiefrist.
 
8. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Garantievertrag ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf nicht fachgerechter Montage, bei der Nichteinhaltung der dauerhaften Betttemperatur von mindestens 26°C, der Nichtdurchführung regelmäßiger Pflege ausschließlich mit Pflegemitteln der Marke Estrella oder dem Einsatz von Konditionierern der Marke Estrella beruht oder nachgewiesen werden kann, dass der Verstoß gegen die Verpflichtung schadensursächlich war regelmäßig vierteljährlich den Sitz und die Funktion der Sicherheitsfolie zu prüfen oder den Schaden auf nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der der Garantie unterfallenden Komponenten oder des Wasserbetts als ganzem etwa durch die Berührung mit ungeeigneten Materialien beruht oder für das Wasserbett als ganzes Komponenten verwendet worden sind, die nicht zu der Originalausstattung des Betts gehören.
 
9. Die Garantie umfasst in keinem Fall Service und Bewegungskosten.
 
10. Die Ansprüche aus der Garantie können direkt gegenüber der Kallisto GmbH oder über den Fachhändler durch den aus der Garantieurkunde berechtigten Erstverbraucher geltend gemacht werden. Wird ein Anspruch aus diesem Garantievertrag geltend gemacht und von der Kallisto GmbH vor der Rücksendung des beschädigten, der Garantie unterfallenden Teiles geleistet, so stellt Kallisto die Leistung in Rechnung und erteilt in Höhe der Ansprüche, die diesem Garantievertrag unterliegen eine Gutschrift sobald das beschädigte Teil eingegangen ist und der Garantiefall festgestellt werden konnte.
 
11. Die Kallisto GmbH übernimmt aus diesem Garantievertrag keine Haftung für jedwede Folgeschäden.